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EU-Richtlinie 94/9/EG

 
 

Mit dieser Richtlinie werden folgende Richtlinien ab 1. Juli 2003 aufgehoben:

  • Richtlinie 76/117/EWG
  • Richtlinie 79/196/EWG
  • Richtlinie 82/130/EWG des Rates

 

 

Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

 

Ziel

Durch Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften Gewährleistung des freien Warenverkehrs mit Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen

 
 

Rechtsakt

Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen [Amtsblatt L 100 vom 19.4.1994]

 

Zusammenfassung

Diese Richtlinie findet Anwendung auf elektrische und nichtelektrische Geräte und Schutzsysteme (Übertage- und Untertageanlagen) zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen sowie auf Vorrichtungen außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die für die Funktionsweise von Geräten innerhalb explosionsgefährdeter Bereiche erforderlich sind.

 

 

Bestimmte Verfahren zur Bewertung und Prüfung der Geräte und Schutzsysteme werden von einer benannten Stelle durchgeführt; eine Liste dieser Stellen, deren Kennummern und die ihnen zugewiesenen Aufgaben sind im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Auf genau definierte Konformitätskategorien findet eine Reihe von Verfahren Anwendung, die von der Einzelprüfung bis zur internen Fertigungskontrolle reichen.

Die CE-Konformitätskennzeichnung ist auf den Geräten und Schutzsystemen deutlich sichtbar und unauslöschbar zusammen mit der Kennummer der benannten Stelle anzubringen, sofern diese in der Produktionsüberwachungsphase tätig wird. Jede andere Kennzeichnung darf auf den Geräten und Schutzsystemen angebracht werden, wenn sie Sichtbarkeit und Lesbarkeit der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigt.

Geräte und Schutzsysteme, die den Bestimmungen dieser Richtlinie entsprechen und mit der CE-Konformitätskennzeichnung versehen sind, können auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Gefährden sie jedoch die Sicherheit von Personen, Haustieren oder Gütern, können sie aus dem Verkehr gezogen werden.

 
 

Die Umsetzung bei Printec-DS Keyboard GmbH

 

Dekorsy Printec-DS Keyboard GmbH produziert bei Bedarf Tastaturen, die die Anforderungen der EU-Richtlinie 76/117/EWG, geändert durch die Richtlinie 94/9/EG, in vollem Umfang erfüllt.

 
 

EX-Konformität unserer Produkte

 
 

Bezeichnung DS Keyboard Technic:  

DS 102 W SAE-Stahl

 

Bezeichnung SAE-Stahl:

Tastatur Typ Exicom ET-4xx-K*-Desktop

 

 
 

Download der EX-Konformitätserklärung zu Produkten von Printec-DS Keyboard GmbH

 

EX-Konformitätserklärungen für unsere Produkte können für interne Zwecke im PDF-Format hier herunter geladen werden. Klicken Sie dazu mit der rechten Maustaste auf die entsprechende Erklärung und wählen Sie "Ziel speichern unter...". Wählen Sie anschließend das Verzeichnis, in das die PDF auf Ihrem Computer gespeichert werden soll.

 

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