EX
EU-Richtlinie 94/9/EG
Mit dieser Richtlinie werden folgende Richtlinien ab 1. Juli 2003 aufgehoben:
Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
Ziel
Durch Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften Gewährleistung des freien Warenverkehrs mit Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
Rechtsakt
Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen [Amtsblatt L 100 vom 19.4.1994]
Zusammenfassung
Diese Richtlinie findet Anwendung auf elektrische und nichtelektrische Geräte und Schutzsysteme (Übertage- und Untertageanlagen) zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen sowie auf Vorrichtungen außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die für die Funktionsweise von Geräten innerhalb explosionsgefährdeter Bereiche erforderlich sind.
Bestimmte Verfahren zur Bewertung und Prüfung der Geräte und Schutzsysteme werden von einer benannten Stelle durchgeführt; eine Liste dieser Stellen, deren Kennummern und die ihnen zugewiesenen Aufgaben sind im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Auf genau definierte Konformitätskategorien findet eine Reihe von Verfahren Anwendung, die von der Einzelprüfung bis zur internen Fertigungskontrolle reichen.
Die CE-Konformitätskennzeichnung ist auf den Geräten und Schutzsystemen deutlich sichtbar und unauslöschbar zusammen mit der Kennummer der benannten Stelle anzubringen, sofern diese in der Produktionsüberwachungsphase tätig wird. Jede andere Kennzeichnung darf auf den Geräten und Schutzsystemen angebracht werden, wenn sie Sichtbarkeit und Lesbarkeit der CE-Kennzeichnung nicht beeinträchtigt.
Geräte und Schutzsysteme, die den Bestimmungen dieser Richtlinie entsprechen und mit der CE-Konformitätskennzeichnung versehen sind, können auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden. Gefährden sie jedoch die Sicherheit von Personen, Haustieren oder Gütern, können sie aus dem Verkehr gezogen werden.
Die Umsetzung bei DS Keyboard Technic GmbH
Dekorsy DS Keyboard Technic GmbH produziert bei Bedarf Tastaturen, die die Anforderungen der EU-Richtlinie 76/117/EWG, geändert durch die Richtlinie 94/9/EG, in vollem Umfang erfüllt.
EX-Konformität unserer Produkte
Bezeichnung DS Keyboard Technic:
DS 102 W SAE-Stahl
Bezeichnung SAE-Stahl:
Tastatur Typ Exicom ET-4xx-K*-Desktop
Download der EX-Konformitätserklärung zu Produkten von DS Keyboard Technic GmbH
EX-Konformitätserklärungen für unsere Produkte können für interne Zwecke im PDF-Format hier herunter geladen werden. Klicken Sie dazu mit der rechten Maustaste auf die entsprechende Erklärung und wählen Sie "Ziel speichern unter...". Wählen Sie anschließend das Verzeichnis, in das die PDF auf Ihrem Computer gespeichert werden soll.
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